Ihr möchtet einen Garten pachten?
Einige grundsätzliche Informationen:
Zukünftige Mitglieder und Pächter:innen unseres Vereins sollten bereit sein, aktiv im Verein mitzuarbeiten. Unser Verein funktioniert nur, wenn alle mit anpacken.
Wir unterstützen den ökologischen Anbau von Obst und Gemüse sowie die Erhaltung und Förderung alter Sorten und möchten mehr Naturschutz in den Gärten und in den Außenanlagen verwirklichen.
Das Gespräch über den Gartenzaun ist hierbei genauso wichtig wie der Austausch von gärtnerischem Wissen und die gemeinschaftlichen Aktivitäten.
Wir legen in unserem Kleingartengebiet Wert auf die kleingärtnerische Nutzung der Gärten. Damit stehen wir im Gleichklang mit dem Bundeskleingartengesetz. 1/3 der Gartenfläche soll als Nutzfläche für Gemüse und Obst bewirtschaftet werden. Auch wenn wir sonst nicht mit der Gartenordnung unter dem Arm durch die Gegend laufen, legen wir auf dieses Thema großen Wert.
Ein Garten Zeit verlangt Zeit von Euch. Zwischen 10- 12 Stunden pro Woche solltet Ihr einpalnen. In den aktivsten Zeiten im Frühjahr und im Sommer sind es deutlich mehr Stunden. Auch im Urlaub muss sich jemand um den Garten kümmern. Leider denken immer noch viele Gartenfreund:innen, dass der Garten im Winter ruhen sollte und keinen Besuch erfordert. Das ist falsch. Gerade im Winter kann die Basis für das Frühjahr gelegt werden. Lese dazu gerne etwas unter Gartentipps, oder schaut Euch den Bericht eines Neugärtners an.
Überlegt Euch vorher wie viel Zeit für den Garten zur Verfügung steht! Euer Garten wird zu einem neuen Familienmitglied.
Gartenpächter werden
So banal es klingt - aber ein Garten kann nur gepachtet werden, wenn bei uns im Kleingärtnerverein etwas frei wird. Das Kleingartengebiet auf dem Stadtwerder ist sehr stark nachgefragt. Deshalb gibt es bei uns auch eine lange Interessentenliste. Wenn Du also schnell einen Garten pachten möchtet, dann bist bei uns falsch.
Zum Kleingärtner werden
Zunächst fülle bitte das als pdf Download angehangene Antragsformular aus. Mit der ausgefüllten und ausgedruckten Version kommst Du dann in unsere Sprechstunde in unser Vereinsbüro im Sielgrabenweg/ Ecke Irmgardweg. In unserem Terminkalender findest Du die Termine für unsere Sprechstunden.
Du kannst uns das Formulat auch gern auch vorab per Mail zuschicken!
In der Sprechstunde lernen wir uns gegenseitig kurz kennen und wir setzen Dich anschließend auf unsere Interessent:innenliste. Wir haben ungefähr 6-8 Pächter:innenwechsel pro Jahr: Bei ca. 30 Interessierten kannst Du Dir selbst ausrechnen, wann in etwa Du dran bist. Es kann manchmal auch schneller gehen: Das ist davon abhängig, wie flexibel Du bei der Auswahl eines Gartens bist und wieviel Du bereit bist zu investieren – sowohl an Geld als auch an Arbeit und Zeit.
- Aufnahme in die Interessentenliste
(PDF | 91 kb)
Der Weg zum Pachtgaren
Einige Infos zum Pachten eines Kleingartens:
Ganz Wichtig! Du schließt einen Pachtvertrag. Damit gehst Du eine Verpflichtung gegenüber dem Verpächter der Flächen ein. Das ist bei uns die Stadt Bremen. Die Verpachtung erfolgt über den Landesverband der Gartenfreunde Bremen. Wir als Verein sind der Verwalter vor Ort.
Der Verpächter der Flächen hat einige Auflagen zum Pachtverhältnis erlassen. Diesen musst Du nachkommen. Dazu zählen unter anderem:
- Mitgliedschaft in dem Kleingärtnerverein, der als Verwalter bestellt ist.
- Einhaltung des Bundekleingartengesetzes und der Gartenordnung. Ist Dir die Gartenordnung bekannt? Wenn nein, schaue Sie einmal an, damit Du weißt, was im Garten gemacht werden kann.
- Verpflichtungen zur Abwasserbeseitigung
- Verpflichtung zur Einhaltung der Bauvorschriften
Von der Besichtigung zur Gartenübergabe
Jetzt ist es soweit, wir haben einen freien Garten der für Dich in Frage kommt
Besichtigung
Nachdem Du von uns die Kontaktdaten des abgebenden Pächters erhalten hast, vereinbare bitte mit diesem einen Termin zur Besichtigung. Sollte alles Deinen Vorstellungen entsprechen, informiere uns bitte umgehend.
Schätzung
Über die Schätzung wird der Preis für den Garten festgelegt. Diesen Preis musst Du an den Verein überweisen. Sollten Mängel ausgewiesen sein, die der abgebende Pächter nicht behoben hat oder nicht beheben wird, musst Du diese beheben und bekommst dafür den ausgewiesenen Betrag vergütet.
Einige Info zur Bewertung eines Gartens:
Ein Garten wird bei einem Pächter:innenwechsel geschätzt. Das ist eine Wertermittlung vom Verkehrswert des Gartens. Dabei werden auch Dinge aufgelistet, die nicht der Gartenordnung entsprechen. Die Regeln der Gartenordnung sorgen dafür, dass die Parzellengebiete als Grünflächen in der Stadt erhalten bleiben und den Garteninteressierten zu einem günstigen Pachtpreis zur Verfügung stehen. Deshalb müssen wir uns um deren Einhaltung kümmern. Die Mängel werden in der Regel vom neuen Pächter übernommen und müssen beseitigt werden. Der dafür angesetzte Betrag wird nach Beseitigung der Mängel an den/die neuen Pächter:innen ausgezahlt.
Inventar
Alles was im Gartenhaus an Inventar oder an Gartengeräten vorhanden ist, wird von der Schätzung nicht erfasst. Du kannst Dich mit dem abgebenden Pächter auf eine Übernahme einigen – musst es aber nicht. Dann muss die Parzelle komplett geräumt werden. Der Preis für die Dinge/Einrichtungen ist frei verhandelbar.
Vertragsunterzeichnung
Nach Unterzeichnung des Aufnahmeantrages zur Mitgliedschaft und der Pachtverträge musst Du den Schätzbetrag an den Verein überweisen. Nach Eingang des Geldes steht der Übernahme des Gartens nichts mehr im Wege. Die laufenden Kosten wie Beiträge, Pachten etc. werden von Deinem Konto eingezogen.
Gartenübernahme
In einem gemeinsamen Termin mit Dir, dem abgebenden Pächter und uns als Vorstand wird der Garten übergeben. Du bekommst die Schlüssel für den Garten und die Laube, ggf auch für das Tor zur Einfahrt ins Gelände.
Lasse Dir bitte vom abgebenden Pächter die technischen Dinge wie Wasser und Strom erklären. Notiere den Zählerstand für den Strom und melde den Zähler bitte umgehend auf Deinem Namen bei den Stadtwerken um. Die Wasserabrechnung erfolgt über die Wassergemeinschaft des Vereins. Den Zählerstand der Wasseruhr musst Du bei Übergabe an uns melden.
Nach der Gartenübernahme
Mit der Übernahme eines Kleingartens hast Du auch die Verantwortung für den Garten übernommen. Dazu gehört die kleingärtnerische Bewirtschaftung des Gartens mit mindestens 1/3 Fläche für Obst und Gemüse und die Pflege des Weges vor dem Garten. Außerdem sind wir als Kleingärtner verpflichtet das begleitende Grün in unserer Anlage zu Pflegen. Dazu gibt es einmal pro Monat einen Wegedienst.
Über die Gebühren und Beiträge informiert Euch bitte unter Satzungen und Gebühren.
Außerdem gibt es eine Vielzahl von Informationen und Dokumenten, die Ihr kennen solltet bevor Ihr einen Garten pachtet. Dazu gibt es den Themenblock Gut zu wissen.
Preis des Gartens
Die Kosten für einen Garten setzen sich aus den einmaligen Kosten sowie den laufenden Kosten zusammen. Die laufenden Kosten sind z. B. die Beträge für Pacht, Mitgliedschaft, Strom und Wasser (wenn vorhanden).
Einmalbeträge sind die Gebühren, die mit der Aufnahme in den Verein verbunden sind sowie dem Betrag, der dem Zeitwert der Parzelle entspricht. (siehe dazu auf dieser Seite unter "Gartenpächter werden")